- Registrierkassenstreifen
- Additionsstreifen der ⇡ Registrierkassen (⇡ Aufbewahrungspflicht). R. sind als Buchungsbelege zehn Jahre aufzubewahren. Aufbewahrung der R. ist nicht erforderlich, wenn der Zweck der Aufbewahrung in anderer Weise gesichert und die Gewähr der Vollständigkeit der von R. übertragenen Aufzeichnungen nach den tatsächlichen Verhältnissen gegeben ist.
Lexikon der Economics. 2013.